
Due Diligence
Die detaillierte Prüfung eines Unternehmens im Rahmen eines Übergabeprozesses.
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Due Diligence (DD) bezeichnet die detaillierte Prüfung eines Unternehmens im Rahmen eines Übergabeprozesses. Eine „DD“ wird üblicherweise nach dem Abschluss eines Vorvertrages (LoI, MoU, Term Sheet) und vor Abschluss des Kauf- bzw. Abtretungsvertrages durchgeführt.
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