Wenn in den Verhandlungen über eine Tranaktion Einigung erzielt wird, besteht das Bedürfnis das Ergebnis fest zu halten und möglichst abzusichern. Diese Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung: Absichtserklärung, Letter of Indent (LOI), Memorandum of Understanding (MoU), Punktation und Term SheetAbsichtserklärung
Die Absichtserklärung bzw. der Letter of Intent soll beim Kaufprozess eines Unternehmens oder von Anteilen den Stand der Verhandlungen festhalten und eine Grundlage für die anschließende Vertragserrichtung bilden. Manchmal wird auch der englische Begriff Memorandum of Understandig (MoU) verwendet.
Beide Vereinbarungen begründen keinerlei Rechtsansprüche. Davon zu unterscheiden ist die aus dem österreichischen Recht stammende Punktation. In einer Punktation ist man sich über die Hauptpunkte einer Vereinbarung einig und somit ist der Vertrag in diesen Punkten abgeschlossen ohne dass die förmliche Urkunde ausgefertigt ist.
In der Praxis enthält die im Wesentlichen unverbindliche Absichtserklärung sehr wohl auch rechtsverbindliche Bestandteile und wird deshalb von beiden Parteien unterzeichnet. Üblicherweise werden auch Regelungen zur Geheimhaltung und Verwendung der offen gelegten Informationen, zum Abwerbeverbot von Mitarbeitern und zur Exklusivität bei den Verhandlungen getroffen. Außerdem wird festgelegt in welchem Zeitraum die
Due-Diligence
und die Vertragserrichtung abgeschlossen sein sollen.
Im angelsächsischen Rechtsystem führt das Term Sheet zu einer gewissen Transaktionssicherheit indem es den jeweiligen Verhandlungsstand unwiderruflich festlegt und bereits alles Wesentliche beinhaltet was später in einen bindenden Vertrag umzusetzen ist.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es nicht wesentlich ist welchen Namen die Vereinbarung trägt. Vielmehr ist es unabdingbar notwendig, dass in der Vereinbarung festgehalten wird, aus welchen Teilen der Vereinbarung eine Rechtsverbindlichkeit abzuleiten ist.