 Ist die Inanspruchnahme von Förderungen bei einer Betriebsübernahme hilfreich?
Um die Finanzierung der Übernahmen von Betrieben zu erleichtern, werden vom Bund über die Austria Wirtschaftsservice GmbH, von den einzelnen Bundesländern über regionale Förderstellen und von der Europäischen Union Förderungen gewährt. Insbesondere die Übernahme von Haftungen durch die Förderstelle kann dazu führen, dass auch mit einem nur geringen Eigenkapital der Kauf eines Unternehmens ermöglicht wird.
Es sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Förderstellen die Erfolgsaussichten der Betriebsübernahme sehr genau prüfen und Haftungsübernahmen sowie Garantien sowohl einmalige als auch laufende Kosten verursachen. Ein Faktor, welcher die Inanspruchnahme der Förderungen erschwert, ist die oft lange Dauer des Genehmigungsverfahrens. Nicht immer ist der Verkäufer bereit, diesen Zeitraum abzuwarten.
Im Nachfolgenden sollen die für eine Firmenübernahme in Frage kommenden Fördermöglichkeiten aufgezeigt und auf weiterführende Informationen und Ansprechpartner verwiesen werden.
Ansparen für die Betriebsübernahme wird belohnt
Wird zeitgerecht mit dem Ansparen von Eigenkapital für eine Betriebsübernahme begonnen, gewährt die Förderstelle auf das angesparte Kapital einen Zuschuss. Der Nachfolgebonus wird eingeräumt, wenn ein wettbewerbsfähiger, wirtschaftlich selbstständiger kleiner Gewerbebetrieb übernommen wird. Auch Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind hier inkludiert. Die maximal förderbare Ansparleistung beträgt € 55.000,-- bei einer Ansparphase von mindestens 2 und höchstens 6 Jahren. Grundsätzlich ist jede Sparform möglich, ausgenommen von bereits geförderten Sparformen, beispielsweise eines bestehenden Bausparkredits. Die Förderung ist dabei an keine Rechtsform gebunden. Um in den Genuss des Nachfolgebonus zu gelangen, ist dies vor Beginn der Ansparphase bei der Förderstelle des Landes oder über das Internetportal www.gruendungsbonus.at anzumelden. Das Ansuchen für die Auszahlung ist über ein Kreditinstitut durchzuführen.
Erleichterte Finanzierung durch Haftungsübernahme der Förderstelle
Für den Fall, dass es sich beim Betriebsübernehmer um einen Jungunternehmer handelt, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft bis zu 80 % eines Kreditbetrages von der Förderstelle übernommen. Gebürgt wird für Kredite bis zu € 300.000,--. Dabei kann es sich entweder um einen Kredit zur Anschaffung von materiellen und immateriellen Investitionsgütern und zur Übernahme bestehender Investitionen (Investitionskredit) mit einer Laufzeit zwischen 10 bis 20 Jahren oder um einen Betriebsmittelkredit mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren handeln. Auch die Bürgschaftsübernahme für sonstige Fremdfinanzierungen wie z.B. Leasing ist möglich. Für Investitionskredite wird ein Bürgschaftsentgelt von mindestens 0,5 % p.a. und für Betriebsmittelkredite von 0,5 bis 2 % p.a. des Finanzierungsbetrages berechnet. Bei Finanzierungen bis zu € 75.000,-- sind außer der persönlichen Haftung des Unternehmers oder eines wesentlichen Gesellschafters keine Sicherheiten nötig. Diese Förderung kann für die Übernahme eines wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen, kleinen Gewerbebetriebs eingeräumt werden. Ausgenommen sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Ist von erstmaliger wirtschaftlich selbstständiger Tätigkeit die Rede, darf die Unternehmensübernahme nicht mehr als 2 Jahre vor Einreichung des Förderungsansuchens zurückliegen oder in den letzten fünf Jahren vor Übernahme keine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit ausgeübt worden sein. Die Förderung ist an keine Rechtsform gebunden. Um diese Jungunternehmerförderung zu erhalten, ist das Ansuchen vor Beginn der geplanten Vorhaben über das finanzierende Institut einzureichen.
Erleichterte Investitionsfinanzierung durch Zuschussförderung
Neben Kreditbürgschaften kann bei der Betriebsübernahme von Jungunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Zuschussförderung für Investitionen in Anspruch genommen werden. Dabei ist ein Zuschuss in Höhe von 7 % und eine maximale Zuschusshöhe von € 14.700,-- vorgesehen. Die Förderung ist an keine Rechtsform gebunden. Um diese Jungunternehmerförderung zu erhalten, ist das Ansuchen vor Beginn der geplanten Vorhaben über das finanzierende Institut oder bei Eigenfinanzierung direkt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH einzureichen. Dieser Zuschuss kann gleichzeitig mit der Haftungsübernahme in Anspruch genommen werden.
Eigenkapitalgarantie durch die Förderstelle bei Beteiligung natürlicher Personen
Wenn ein Betriebsübernehmer natürliche Personen an seinem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) beteiligt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine geförderte Eigenkapitalgarantie in Anspruch genommen werden. Dies gilt für Beteiligungen an Unternehmen aller Branchen in Form von GmbH-Anteilen, Aktien, Kommanditeinlagen oder sonstigen Einlagen mit Eigenkapitalcharakter, z.B. stille Einlagen. Ausgenommen sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Dieser geförderte Eigenkapitalgarantie-Betrag kann bis zu € 1 Mio., bei Mitarbeiterbeteiligung bis zu € 1,5 Mio. und bei Gewinnwertpapieren bis zu € 2 Mio. betragen. Die Förderung dient zur Risikoabsicherung des Beteiligungsgebers bei Insolvenz des Unternehmens. Beteiligungsbeträge bis zu € 20.000,-- pro Kapitalgeber werden bis zu 100 % garantiert, darüber hinaus gehende Beteiligungsbeträgen bis zu 50 %. Diese Beteiligungen dürfen insgesamt nicht mehr als 50 % des Kapitals betragen und haben eine Mindestlaufzeit von mindestens zehn Jahren aufzuweisen. Die Beteiligungen sind gewinnabhängig zu verzinsen. Für die Eigenkapitalgarantie wird ein Garantieentgelt von mindestens 0,5 % p.a. sowie ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von mindestens 0,5 % des Beteiligungsbetrages verrechnet. Um Kapitalgeber leichter akquirieren zu können, kann auch eine Garantiepromesse ausgestellt werden, die dann mit 0,2 % des Beteiligungsbetrages im Ausmaß der Garantiequote in Rechnung gestellt wird. Aus dieser Garantiepromesse kann der Kapitalgeber die zugesagte Förderung erkennen. Diese Förderung ist auch für die Beteiligung von Mitarbeitern vorgesehen, sofern es sich nicht um Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder handelt. Um diese Förderung kann vor Abschluss eines Beteiligungsvertrages bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH angesucht werden.
Eigenkapitalgarantie durch die Förderstelle bei Beteiligung übriger Kapitalgeber
Die Eigenkapitalgarantie kann nicht nur bei Beteiligung durch natürliche Personen sondern ebenfalls bei Beteiligung durch Personen- und Kapitalgesellschaften gewährt werden. In diesem Fall beträgt die Garantiequote jedoch nicht bis zu 100 % sondern nur bis zu 50 % des Beteiligungsbetrages. Für die Eigenkapitalgarantie wird ein Garantieentgelt von mindestens 0,5 % p.a. sowie ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von mindestens 0,5 % des Beteiligungsbetrages verrechnet. Um Kapitalgeber leichter akquirieren zu können, kann auch eine Garantiepromesse ausgestellt werden, die dann mit 0,2 % des Beteiligungsbetrages im Ausmaß der Garantiequote in Rechnung gestellt wird. Aus dieser Garantiepromesse kann der Kapitalgeber die zugesagte Förderung erkennen. Um diese Förderung kann vor Abschluss eines Beteiligungsvertrages bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH angesucht werden.
Verdoppelung des Eigenkapitals
Um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) leichter finanzieren zu können, kann unter bestimmten Voraussetzung eine Verdoppelung des privaten Eigenkapitals, Double Equity genannt, in Anspruch genommen werden.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen, ausgenommen Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Die Förderung erfolgt durch eine Kreditbürgschaft für bis zu 100 % des einbezahlten Eigenkapitals. Die Kreditbürgschaft beträgt max. € 1 Mio. und hat eine Laufzeit bis zu 10 Jahren. Der Double-Equity-Betrag kann für alle betrieblichen Aufwendungen wie Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden, jedoch nicht für Sanierungen.
Die Übernahme des Unternehmens darf maximal fünf Jahre zurückliegen und das Aufbringen des erforderlichen Eigenkapitals ist nachzuweisen. Für die Kreditgewährung sind keine persönlichen Haftungen der Unternehmer und keine Sicherheiten des Unternehmens nötig. Bei Inanspruchnahme dieser Förderung ist ein Bürgschaftsentgelt von mindestens 1 % p.a. zuzüglich eines einmaligen Bearbeitungsentgeltes von 0,5 % sowie eines erfolgsabhängigen, mindestens 1 %igen Bürgschaftsentgelts des Double-Equity-Betrages ab Mitte der Laufzeit zu erbringen. Die Einreichung des Ansuchens hat vor Durchführungsbeginn des Vorhabens über das finanzierende Kreditinstitut zu erfolgen.
Die Eigenkapitalgarantie ist auch mit dem Nachfolgebonus und der Haftungsübernahme- bzw. Zuschussförderung für Jungunternehmer kombinierbar. Ebenfalls ist eine Kombination mit den jeweiligen Landesförderungen möglich.
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